Anwendung der Plattform App "IO": Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Die Bescheinigung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 betrifft die Einhaltung von Beschäftigungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Nutzung der App „IO“ durch öffentliche Stellen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Anwendung der Plattform-App „IO“ dient die Bescheinigung nach Art. 17 des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, als Nachweis dafür, dass die betroffenen öffentlichen Verwaltungen ihre Verpflichtungen zur Beschäftigung von Personen mit Behinderung erfüllen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Erklärung ist notwendig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder bei der Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel und bestätigt die soziale Verantwortung der Verwaltung auch im digitalen Bereich.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.06.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 15:11 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt enthält Informationen zu verschiedenen kirchlichen Aktivitäten und Veranstaltungen