Vermögensgebühr (Gebühr für Besetzung öffentlichen Grundes, für Besetzung auf Märkten und für Werbemaßnahmen)

Die Verordnung über die Vermögensgebühr regelt die Gebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten.

Der Dienst für die Einhebung der Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes und der Anwendung der Werbesteuer und der öffentlichen Plakatierung sowie die Einhebung der diesbezüglichen Gebühren wurde der Firma SÜDPLA G.m.b.H., aus Meran, Sinich Johann Kravogl-Str. Nr. 2, übertragen.

Für allfällige Informationen kann man sich an genannte Firma wenden (Tel.: 0473/247118 - www.sudpla.it)


Verordnung über die Vermögensgebühr mit Tarifen (download)

Ansuchen um Besetzung öffentlichen Grundes

01.12.2022

DEU