Ortstaxe (Gemeindeaufenthaltsabgabe)

Beschreibung
Jahr 2016
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2022
Jahr 2024
Betriebe mit vier Sterne, vier Sterne "superior" und fünf Sterne
Euro 1,30
Euro 1,60
Euro 1,90
Euro 2,20
Euro 3,10
Betriebe mit drei Sterne und drei Sterne "superior"
Euro 1,00
Euro 1,30
Euro 1,50
Euro 1,70
Euro 2,60
alle anderen Beherbergungsbetriebe
Euro 0,70
Euro 1,00
Euro 1,15
Euro 1,20
Euro 2,10


Zur Zahlung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die in folgenden im Gebiet der Gemeinde Partschins gelegenen Beherbergungsbetrieben übernachten:

a) gasthofähnliche und nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 und 6 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58,

b) Gästezimmer und Ferienwohnungen laut Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12, und jene Sonderfälle, welche im Artikel 1 Absatz 1/bis desselben Landesgesetzes geregelt sind,

c) Urlaub auf dem Bauernhof laut Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 19. September 2008, Nr. 7.

Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung geschuldet und ist am letzten Aufenthaltstag im Beherbergungsbetrieb vom Abgabeschuldner dem Steuersubstitut zu zahlen. Von der Zahlung der Abgabe befreit sind Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

01.12.2022

DEU