Seit dem 07. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Pilotphase der nationalen Datenbank der Beherbergungsbetriebe und der Immobilien, die für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke bestimmt sind (BDSR), teil. Über die Plattform ist es möglich, den Nationalen Identifikationscode (CIN) zu beantragen, welcher für die Anzeigen auf Werbeportalen und an den Strukturen gemäß Artikel 13-ter des Gesetzesdekrets Nr. 145/2023 verwendet wird. Durch den Zugriff mit digitaler Identität können die Inhaber die Daten zu den mit ihrer Steuernummer verknüpften Strukturen einsehen, fehlende Informationen ergänzen, eventuelle Änderungen melden und den CIN erhalten.
Das Ansuchen um die Zuweisung eines nationalen Kenncodes (CIN) kann von den Betreibern von Beherbergungsstrukturen über das Portal des Ministeriums für Tourismus eingereicht werden und erfordert von Seiten der Betreiber, dass die Daten ihrer Beherbergungsstrukturen, die bereits in der Datenbank des Ministeriums enthalten sind, bestätigt der ergänzt und/oder verbessert werden.
Das Verfahren für den Erhalt eines Nationalen Kenncodes (CIN) befindet sich derzeit in eines Versuchsphase, die am 31. August 2024 endet. Ab dem 1. September 2024 beginnt für die Betreiber von Beherbergungstrukturen eine 60tägige Frist zu laufen, innerhalb der sie verpflichtend einen Antrag um die Zuweisung eines Nationalen Kenncodes (CIN) stellen müssen.
Nach Ablauf dieser Frist werden Vermietungen oder Mietangebote, die ohne Nationalen Kenncode (CIN) oder die ohne die vorgesehenen Brandschutzsicherheitsvorkehrungen erfolgen, von den Gemeinde mit einer Verwaltungsgeldbuße geahndet (Art. 13-ter, Absätze 7, 9 und 15 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2023, Nr. 145).