Zur weiteren Information und Beteiligung der Bevölkerung und der betroffenen Eigentümer wird bekanntgegeben, dass das im Betreff genannte Verfahren eingeleitet wurde:
Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 169 vom 12.05.2026:
Wohnbauzone B2 „Peter-Anich-Straße“ – Abänderung Durchführungsplan - I. Maßnahme (Art. 60, Abs. 1 des L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018, i.g.F)
Der oben genannte Beschluss wird, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, im Sinne von Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 („Raum und Landschaft“) für die Dauer von 30 Tagen an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht:
https://natur-raum.provinz.bz.it/de/hinterlegung-akten-raumplanung/detail?ongoing=1&depid=31130
Innerhalb dieser Frist können bei der Gemeinde die Anmerkungen zum Planentwurf eingebracht werden.